“Sonnenschein” Bippen |
Zuverlässige Kinderbetreuung in Ihrer Nähe |
Des weiteren besteht die Möglichkeit, beim zuständigen Landkreis einen Zuschuß für die Betreuungskosten zu beantragen. |
Der Zuschuss nach § 3 Nr. 33 Einkommensteuergesetz (EStG)Die Bezuschussung der Kinderbetreuungskosten durch den Arbeitgeber an die Mitarbeiter ist eine sehr gute Möglichkeit, diese steuer- und sozialversicherungsfrei zu unterstützen.
Dabei profitiert der Betrieb ebenfalls, so dass beiden gedient ist, Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber über diese Möglichkeit! |
Förderung nach Maßgabe von § 24 SGB VIII
Kinder unter drei Jahren sind zu fördern, wenn die Erziehungs-berechtigten … · einer Erwerbstätigkeit nachgehen, · eine Erwerbstätigkeit aufnehmen, · arbeitsuchend sind · sich in einer beruflichen Bildungsmaßnahme befinden, · sich in einer Schul – oder Hochschulausbildung befinden · Leistungen zur Eingliederung in Arbeit i. S. d. SGB II erhalten
Ergibt sich bei Prüfung anhand der genannten Bedarfskriterien ein konkreter Bedarf im Einzelfall, ist das Kind in Kindertagespflege zu fördern.
D. h., die Tagespflegeperson erhält damit u. a. die laufende Geldleistung vom Jugendhilfeträger (Landkreis Emsland). Die Eltern zahlen für die Inanspruchnahme der Kindertagespflege gemäß § 90 SGB VIII einen Kostenbeitrag, der – falls Landesrecht nichts anderes bestimmt – nach Einkommen zu staffeln ist.
Das Einkommen der Eltern ist für die Frage, ob die Förderung übernommen wird, nicht mehr von Bedeutung. An der Höhe des Einkommens orientiert sich allenfalls die Höhe des von den Eltern an den Jugendhilfeträger zu zahlenden Kostenbeitrags. Können die Eltern den Kostenbeitrag aus ihrem Einkommen und Vermögen nicht aufbringen, kann ihnen der Beitrag auf Antrag ganz oder teilweise erlassen werden. Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an das Familien Servicebüro. |